Deutsche Telekom AG - Geschäftsbericht 2009

* Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Geschäftsjahr 2010 überarbeitet. Bericht über die Vergütung des Vorstands. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Konzern-Anhang des Konzernabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, individualisiert ausgewiesen und zwar auf den Seiten 208–214 des Geschäftsberichts unter der Über- schrift „Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat“. Diese im Konzern-Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil dieses Corporate Governance Berichts. Darüber hinaus wird im Folgenden ein Überblick zur Struktur und den Grundzügen der Vorstandsvergütung gegeben: Das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft.* Seit Einführung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und der Aktualisierung des Deutschen Corporate Governance Kodex in 2009 beschließt der Aufsichtsrat im Plenum die individualvertrag- lichen Regelungen der Verträge mit Vorständen. Dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrats kommt seitdem eine vorbereitende Funktion für die Beschlussfassung im Aufsichtsrat zu. Die Vergütung des Vorstands besteht aus mehreren Bestandteilen. Sie umfasst fixe und kurz- und längerfristig ausgelegte variable Bestandteile, diverse – im Einzelnen in den Anhangs- angaben auch individualisiert angegebene – Nebenleistungen, die grund- sätzlich als Sachleistungen, in Form von Beiträgen zum Versicherungs- schutz und als geldwert zu versteuernde Vorteile ausgestaltet sind, sowie Zusagen auf Anwartschaften auf eine Vorstandsversorgung. Die variablen Vergütungsteile enthalten sowohl Komponenten, die an den jährlichen geschäftlichen Erfolg gebunden sind, als auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter. Die jährliche variable Vergütung bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres jedem Mitglied des Vorstands erteilten Zielvorgaben. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile sind etwa zwei Drittel der Vergütung variabel und ein Drittel fix ausgestaltet. Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risiko- charakter sind Leistungen auf der Grundlage des sog. „Mid-Term Incentive Plans“ ausgelobt. Darüber hinaus bestehen auch Ansprüche aus Aktienop- tionsplänen (siehe unten zum Aktienoptionsplan 2001). Bei dem Mid-Term Incentive Plan der Deutschen Telekom AG (MTIP) handelt es sich um ein konzernweites Vergütungsinstrument mit langfristigem Charakter für obere Führungskräfte. Die Mitglieder des Vorstands nehmen seit dem Geschäfts- jahr 2004 daran teil. Der Plan hat eine dreijährige Laufzeit und wird jähr- lich revolvierend aufgelegt. Er sieht zwei aktienbasierte, additive und gleichgewichtete Erfolgsparameter vor. Für das Geschäftsjahr 2009 wur- den – wie auch für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 – eine absolute und eine relative Planhürde festgelegt. Die absolute Planhürde bezieht sich auf die Steigerung des Werts der T-Aktie. Die relative Planhürde verlangt eine bessere Entwicklung des Total Return der T-Aktie gegenüber dem Dow Jones Euro STOXX® Total Return Index. Die Tranche des MTIP 2007 hat das relative Kursentwicklungsziel erreicht, während das absolute Kursent- wicklungsziel verfehlt wurde. Somit kann für die Tranche 2007 ein Anteil von 50% des Auslobungsvolumens ausgezahlt werden. Weitere Einzel- heiten sind im Konzern-Anhang auf den Seiten 208–214 des Geschäfts- berichts zu finden. Der Aktienoptionsplan 2001 wurde im Jahr 2004 bereits für den Vorstand geschlossen. Aus Tranchen des Aktienoptionsplans 2001 an aktuelle und im Berichtsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder gewährte Optionen sind grundsätzlich weiterhin ausübbar, sofern die hierfür festgelegten Vor- aussetzungen erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind im Konzern-Anhang auf den Seiten 208–214 des Geschäftsberichts zu finden. Diese im Konzern- Anhang gemachten Angaben sind zugleich integraler Bestandteil dieses Corporate Governance Berichts. Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Lauf- zeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Für den Fall, dass die Gesellschaft berechtigt ist, die Berufung zu beenden, ohne dass dies zugleich auch ein zivilrechtlich relevanter „wichtiger Grund“ für die Beendi- gung des Dienstvertrags wäre, sehen die Vorstandsverträge aller Vorstands- mitglieder der Deutschen Telekom AG eine Klausel zur Höchstbetrags- begrenzung für die im Falle eines diesbezüglichen Ausscheidens an das Vorstandsmitglied zu zahlende Abfindung vor. Die Verträge der Mitglieder des Vorstands sehen grundsätzlich ein nach- vertragliches Wettbewerbsverbot vor. Beim Abschluss von Vorstandsverträgen wird für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne wichtigen Grund eine Ausgleichszahlung vorgesehen, deren Höhe entsprechend den Regelungen des Corporate Governance Kodex auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap) und die nicht höher als die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungs- vertrags sein darf. 43An unsere Aktionäre Corporate Governance

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