Deutsche Telekom AG - Geschäftsbericht 2009

Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht und prüft ihn in seiner Tätigkeit. Er wird in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Zur Konkretisierung der Vorlagepflichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte bestimmt, welcher Bestandteil der Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands ist. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich aus zwanzig Mitgliedern zusammen, je zehn Auf- sichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Die Aufsichts- ratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden auch auf der letzten Hauptversammlung am 30. April 2009 die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt. Die Amtsperioden der ein- zelnen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat enden zu unterschiedlichen Terminen. Hierdurch kann bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG zeitnah etwaigen Veränderungserfordernissen Rechnung getragen werden. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden von den Arbeitnehmern zuletzt auf der Delegiertenversammlung am 4. Dezember 2008 nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes neu gewählt. Einzelheiten zum Wechsel von Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum können dem Bericht des Aufsichtsrats an die Haupt- versammlung auf den Seiten 30–38 des Geschäftsberichts entnommen werden. Der Aufsichtsrat ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Gremium – wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen – eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder angehört, um eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu ermöglichen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2009 erneut eine Effizienzprüfung durchgeführt. Die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats erfolgte auf Grund- lage eines umfangreichen Fragebogens sowie individueller Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze festgelegt. Demnach sollen für künf- tige Aufsichtsratsbesetzungen grundsätzlich keine Vorschläge an die Hauptversammlung gemacht werden, wenn das Mitglied des Aufsichtsrats innerhalb seiner Amtszeit das 72. Lebensjahr vollenden würde. In die Aufsichtsratsarbeit werden im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten moderne Kommunikationsmedien einbezogen, um im Interesse des Unternehmens eine zügige Befassung und ggf. Beschluss- fassung des Aufsichtsratsgremiums zu gewährleisten. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen. Er befindet sich über die organisatorischen Aufgaben im Aufsichtsrat hinaus mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Vorstand insgesamt in regelmäßigem Kontakt, um sich über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, das Risikomanagement des Unternehmens und die Maßnahmen des Managements zu informieren und sich mit dem Vorstand auszutauschen. In diesem Rahmen wird der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstandsvorsitzenden über alle Ereignisse informiert, die für die Lage, die Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Weitere Einzelheiten zur Arbeit des Aufsichtsrats können dem Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung auf den Seiten 30–38 des Geschäftsberichts entnommen werden. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vorstand hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben zwei ständige Ausschüsse eingerichtet: Zum einen den Vorstandsausschuss Investitionen. Dieser Ausschuss ist für eine unter betriebswirtschaftlichen und strategischen Aspekten optimale Ressourcenallokation verantwortlich und unterstützt den Konzernvorstand bei der Festsetzung der Investitions- und Projektbudgets. Konzernvorstandsmitglieder in diesem Ausschuss sind der Finanzvorstand (Vorsitz bis März 2009) und der Vorstand Opera- ting Officer (Vorsitz ab April 2009). Weitere Mitglieder sind die Finanzleiter (Financial Directors) Süd- und Osteuropa, U.S.A, COO/EU, Deutschland und T-Systems sowie die Leiter Konzerncontrolling und Konzernstrategie. Zum anderen gibt es einen Ausschuss für Unternehmensfusionen und -übernahmen (M&A Committee). Im Auftrag des Konzernvorstands ent- scheidet dieser Ausschuss abhängig von Wertgrenzen über die Durch- führung von Transaktionen und überwacht die Integration im Anschluss an durchgeführte Transaktionen. Mitglieder in diesem Ausschuss sind der Vorstandsvorsitzende (Vorsitz), der Finanzvorstand, der Personalvorstand sowie die Leiter Mergers&Acquisitions, Konzernstrategie und Global Business Development. 41An unsere Aktionäre Corporate Governance

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