Corporate Governance. Für die Deutsche Telekom als international ausgerichtetem Konzern mit einer Vielzahl von Beteiligungen ist eine gute und nachhaltige Unternehmens- führung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. Dabei werden vom Unternehmen sowohl nationale Regelungen wie die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ als auch internationale Standards aufgrund der Notierung an internationalen Börsenplätzen wie der New York Stock Exchange eingehalten. Hier ist ins- besondere das US-Recht mit dem auch für die Deutsche Telekom geltenden Sarbanes-Oxley Act zu nennen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Über- zeugung, dass eine gute Corporate Governance, welche die unternehmens- und branchenspezifischen Gesichtspunkte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Deutschen Telekom ist. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze wird als zentrale Führungsaufgabe verstanden. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2009 intensiv mit der Corporate Governance der Deutschen Telekom AG und des Kon- zerns sowie mit den Inhalten des Corporate Governance Kodex befasst. Die Deutsche Telekom AG hat auch in diesem Berichtszeitraum erneut sämt- lichen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex entsprochen. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG konnten daher am 28. August 2009 sowie am 5. Januar 2010 jeweils eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex abgeben: Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz Erklärung vom 28. August 2009: I. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 4. Dezember 2008 den vom Bundesministerium der Justiz am 8. August 2008 im amtlichen Teil des elektronischen Bundes- anzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungs- kommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wurde. II. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird. Erklärung vom 5. Januar 2010: I. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 28. August 2009 den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundes- anzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungs- kommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wurde. II. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird. Diese Entsprechenserklärungen können auch über die Internetseite der Deutschen Telekom (www.telekom.com) unter dem Pfad: Investor Relations/Corporate Governance/Entsprechenserklärung, eingesehen werden. Auf dieser Internetseite sind auch die nicht mehr aktuellen Ent- sprechenserklärungen der vergangenen Jahre zugänglich. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus- gehende Unternehmensführungspraktiken. Die Deutsche Telekom verfügt über eine konzernweite Compliance-Organi- sation, die kontinuierlich ausgebaut wird ( veröffentlicht auch im Corpo- rate Responsibility Bericht 2009 unter www.cr-bericht.telekom.de). Dabei wurde zunächst ein Compliance Committee eingerichtet, das den Vorstand dabei unterstützt, die notwendigen Strukturen für ein funktionsfähiges Compliance-Management einzurichten und weiterzuentwickeln. Mitglieder des Compliance Committees sind erfahrene Führungskräfte der Bereiche Compliance, Recht, Datenschutz, Konzernrevision, Konzernsicherheit und Personal. Der vom Vorstand ernannte Chief Compliance Officer hat den Vorsitz im Compliance Committee. Er berichtet an den Konzernvorstand sowie direkt an den Prüfungsausschuss/Audit Committee und den Aufsichts- rat. In den strategischen Geschäftsfeldern wurde jeweils ein Compliance Officer benannt. Je nach Größe und Risikosituation existieren Compliance- Beauftragte/-Ansprechpartner in den Geschäftseinheiten. Durch die Bünde- lung der Compliance-Aktivitäten im Vorstandsbereich Datenschutz, Recht und Compliance wurde die Bedeutung der Compliance-Thematik noch einmal deutlich hervorgehoben. 39An unsere Aktionäre Bericht des Aufsichtsrats Corporate Governance
