Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Prüfungsausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 23. Februar 2010 ließ sich der Prüfungsausschuss den Abhängig- keitsbericht eingehend von den Mitgliedern des Vorstands erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Die an der Sitzung ebenfalls teilnehmenden Abschlussprüfer haben darüber hinaus über ihre Prüfung, insbesondere ihre Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung, berichtet sowie ihren Prüfungsbericht erläutert. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfungen selbst mit den Abschlussprüfern diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ord- nungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht – wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer zuzustimmen, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben sind. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 24. Februar 2010 unter Berücksichti- gung des Prüfungsberichts der Abschlussprüfer. Die Vorstandsmitglieder nahmen auch an dieser Sitzung teil, erläuterten den Abhängigkeitsbericht und beantworteten die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Abschlussprüfer nahmen an dieser Sitzung ebenfalls teil, berichteten über ihre Prüfung des Abhängigkeitsberichts und ihre wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterten ihren Prüfungsbericht und beantworteten Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zu Art und Umfang der Prüfung des Abhängig- keitsberichts und zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und des Prüfungs- berichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht – wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhän- gigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängig- keitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch die Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschlie- ßenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2009. Bonn, den 24. Februar 2010 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Ulrich Lehner Vorsitzender 38
