Deutsche Telekom AG - Geschäftsbericht 2009

und ihre wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterten ihre Prüfungsberichte und beantworteten Fragen der Aufsichtsrats- mitglieder zu Art und Umfang der Prüfungen und zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfungen durch die Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung und zwar auch, soweit sie nicht vom Abschlussprüfer zu prüfen ist. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gebilligt. Der Aufsichtsrat hat dabei insbesondere gebilligt, dass vom Jahresüberschuss des Einzelabschlusses der Deutschen Telekom AG gemäß § 58 Abs. 2 AktG in Verbindung mit §19 Abs. 3 der Satzung ein Betrag in Höhe von 0,0 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird. Mit der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist dieser festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen Lagebericht und Konzernlagebericht überein. Der Aufsichtsrat hat – den Empfehlungen des Prüfungsausschusses folgend – dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt und sich diesem angeschlossen. Bereits im Zuge der Verabschiedung der mittelfristigen Finanz- planung des Unternehmens für die kommenden drei Jahre durch Vorstand und Aufsichtsrat am 17. Dezember 2009 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung und insbesondere mit der Entwicklung der operativen Erträge, des Free Cash-Flow und der Bilanzrelationen beschäftigt. Als Ergebnis der in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 23. Februar 2010 und in der Aufsichtsratssitzung am 24. Februar 2010 durchgeführten Prüfung des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, die eine Erörterung mit den Abschlussprüfern in beiden Gremien einschloss, hat der Aufsichts- rat diesem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns vom 8. Februar 2010 – der eine Ausschüttungssumme in Höhe von rund 3,4 Mrd.€ und einen Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von rund 3,0 Mrd.€ beinhaltet – zugestimmt und sich ihm angeschlossen. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2009 (Abhängigkeitsbericht) wurde am 8. Februar 2010 vom Vorstand beschlossen und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Den Prüfungsbericht haben die Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. 37An unsere Aktionäre Bericht des Aufsichtsrats

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download