Sitzungen und Teilnahme. Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2009 in vier regelmäßigen und zwei außerordentlichen Sitzungen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat zu einer Klausurtagung zusammengekommen, um mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung des Konzerns zu erörtern. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats hat im vergangenen Jahr mit sieben Sitzungen die Arbeit des Aufsichtsrats unterstützt. Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2009 zu fünf Sitzungen zusammen, der Finanzausschuss tagte einmal. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats traf sich zu zwei Sitzungen. Zusätzlich fand eine gemeinsame Sitzung des Präsidial- und des Finanzausschusses statt. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berichtspflichtige Vorgänge in Bezug auf die Häufigkeit der Sitzungsteilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen im Geschäftsjahr 2009 nicht vor. Interessenkonflikte. Herr Ulrich Hocker ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und zugleich Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW). Die DSW vertritt bzw. unterstützt in diversen gegen die Deutsche Telekom AG gerichteten gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren Anlegerinteressen, insbesondere auch im Spruchverfahren im Zusammenhang mit der Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG sowie in Verfahren im Zusammenhang mit Prospekthaftungsansprüchen. Um von vornherein auszuschließen, dass es im Zusammenhang mit einem von der DSW gegen die Deutsche Telekom AG geführten bzw. unterstützten Verfahren zu einem Interessenkonflikt kommen könnte, erklärte Herr Hocker gegenüber dem Aufsichtsrat, dass er als Mitglied des Aufsichtsrats darauf verzichte, Berichte oder Informationen zu erhalten, an Beschlüssen mitzuwirken und an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, sobald Sachverhalte betroffen seien, bei denen die DSW Interessen gegen die Deutsche Telekom AG vertrete oder unterstütze. Ferner erklärte Herr Hocker, dass er sich bei Bedarf im Einzelfall mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über den Umgang mit einem etwaigen Interessenkonflikt abstimmen werde. Herr Prof. Dr. von Schimmelmann hat darauf hingewiesen, dass er zugleich Mitglied im Board of Directors bei accenture ist. accenture ist ein international tätiges Unternehmen, das Konkurrent der T-Systems auf dem Gebiet der System Integration ist. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dies kein genereller Interessenkonflikt ist, der die Unabhängigkeit von Herrn Prof. Dr. von Schimmelmann beeinträchtigt. Herr Prof. Dr. von Schimmelmann verzichtet darauf, Berichte oder Informationen zu erhalten, an Beschlüssen mitzuwirken und an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, sobald Sachverhalte betroffen seien sollten, die einen konkreten Interessenkonflikt bedeuten würden. Sollte sich im Einzelfall ein Bedarf ergeben, wird sich Herr Prof. Dr. von Schimmelmann mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über den Umgang mit einem etwaigen Interessenkonflikt abstimmen. Corporate Governance. Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance im Interesse unserer Aktionäre und der Kapitalmärkte eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Dabei sind der Deutsche Corporate Governance Kodex sowie relevante Vorschriften des US-Rechts in den Statuten der Gesellschaft reflektiert. Zuletzt im Januar 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Corporate Gover- nance des Unternehmens wird über diesen Bericht hinaus gesondert im Geschäftsbericht dargestellt (Seiten 39–44). Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2009 die regelmäßig stattfindende Effizienzprüfung gemäß Deutschem Corporate Gover- nance Kodex Ziffer 5.6 mittels einer schriftlichen Befragung mit anschließenden vertiefenden Gesprächen des Aufsichtsrats- vorsitzenden mit einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats durchgeführt. Die guten Ergebnisse wurden in der Aufsichtsratssitzung am 17. Dezember 2009 behandelt. 34
