– Die Begleitung der Personalbedarfs- und -bestandsentwicklung, insbesondere der qualitativen Personalplanung des Konzerns. – Die Erörterung der Risikosituation des Konzerns. – Die Begleitung des Aufbaus des Vorstandsressorts Datenschutz, Recht und Compliance verbunden mit der Umsetzung der Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit. – Die Begleitung der Aufarbeitung der Datenmissbrauchsaffäre und der Schutz der Betroffenen. – Die Corporate Governance unter besonderer Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Vorgaben des US-Rechts infolge des Sarbanes-Oxley Act und der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. – Die Erörterung der Änderungen der Rechtslage durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und deren Bedeutung für das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. – Die Erörterung der Entwicklung des Beteiligungsportfolios des Konzerns sowie die Zustimmung zu den vom Vorstand umgesetzten Beteiligungsgeschäften. – Die Beratung der Ergebnisse der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) regelmäßig durchzuführenden Impairment-Tests sowie die Prüfung der Bilanzansätze der immateriellen Vermögensgegenstände nach deutschem Handelsrecht. – Die Erörterung der Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat und sein Prüfungsausschuss haben überwacht, dass der Vorstand rechtmäßig gehandelt und u.a. durch eine konzernweit eingerichtete Compliance-Organisation für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmens- internen Richtlinien gesorgt hat. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss unterstützen den weiteren Ausbau dieser Organi- sation durch den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig vom Vorstand über das vom Vorstand eingerichtete konzernweite Risikomanagement und konzernweite Risikocontrolling berichten lassen. Der Aufsichtsrat ist aufgrund seiner Prüfungen, die Erörterungen mit den Abschlussprüfern einschlossen, zu der Einschätzung gelangt, dass das interne Kontroll- und Risikomanage- ment-System sowie das konzernweite Risikocontrolling leistungsfähig und angemessen sind. Organisation der Aufsichtsratsarbeit. Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG folgende Ausschüsse gebildet, die jeweils paritätisch besetzt sind. Der Präsidialausschuss ist für die Vorbereitungen der Sitzungen und wesentliche Entscheidungen des Aufsichtsrats sowie für die Vorbereitung der Vorstandspersonalia zuständig. Mitglieder: Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender), Jörg Asmussen, Waltraud Litzenberger, Lothar Schröder. Der Finanzausschuss behandelt komplexe finanzwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensvorgänge, die ihm vom Aufsichtsratsvorsitzenden oder vom Aufsichtsrat zur Prüfung und Beratung zugewiesen werden. Mitglieder: Dr.h.c. Bernhard Walter (Vorsitzender), Hermann Josef Becker, Hans Martin Bury, Lawrence H. Guffey, Lothar Holzwarth, Waltraud Litzenberger. 32
