Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2009. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands und die Konzernleitung durch den Vorstand kontinuierlich überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaft- lichkeit der Geschäftsführung und Konzernleitung. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungs- aufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Dem Aufsichtsrat ist vom Vorstand insbesondere regelmäßig über die Unternehmensplanung, die Geschäftsentwicklung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Beteiligungsgesellschaften berichtet worden. Die aktuelle Situation des Unternehmens ist vom Aufsichtsrat regel- mäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auf Basis der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstands überprüft worden. Eine Erörterung insbesondere der Geschäftsentwicklung wurde in jeder Sitzung des Auf- sichtsrats vorgenommen. Dabei wurden auch die Abweichungen vom ursprünglich geplanten Geschäftsverlauf erörtert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat zeitnah und vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Ein vom Aufsichtsrat erstellter, in den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat verankerter und vom Aufsichtsrat regelmäßig auf erforderliche Anpassungen hin überprüfter Katalog listet die Arten von Geschäften und Maßnahmen auf, die von grundlegender Bedeutung sind und zu deren Vornahme der Vorstand deshalb der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die danach vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegenden Geschäfte und Maßnahmen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft. Dabei haben regelmäßig der Nutzen und die Auswirkungen des jeweiligen Geschäfts im Mittelpunkt gestanden. Der Aufsichtsrat hat allen ihm zur Zustimmung vorgelegten Geschäften und Maßnahmen zugestimmt. Der Prüfungsausschuss hat sich darüber hinaus u.a. regelmäßig mit den Quartalsberichten befasst und diese mit den Abschlussprüfern besprochen sowie der Quartalsberichterstattung zugestimmt. Zwischen den Sitzungsterminen hat der Aufsichtsratsvorsitzende im kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand und hier insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unter- nehmens erörtert und sich über den Gang der Geschäfte sowie wichtige Ereignisse informiert. Neben der gesetzlichen Regelberichterstattung des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit folgenden Themen intensiv befasst: – Die Befassung mit der Zusammenführung von Festnetz- und Mobilfunkgeschäft im Standardmarkt in Deutschland, die zur Zustimmung bzw. entsprechender Beschlussempfehlung an die außerordentliche Hauptversammlung zu diesem Thema geführt hat. – Die regionale Ausrichtung der operativen Verantwortung in Abkehr von einer geschäftsfeldorientierten Struktur und der damit verbundenen neuen Geschäftsverteilung des Vorstands, denen vom Aufsichtsrat zugestimmt wurde. – Die Begleitung der Integration der Gruppe um die griechische OTE in den Konzern. – Die Bildung des Mobilfunk-Joint-Ventures zwischen T-Mobile UK und Orange UK in Großbritannien, der zugestimmt wurde. – Die Entwicklung des Regulierungs- und Wettbewerbsumfelds und die daraus resultierenden Maßnahmen des Konzerns. – Die Budget- und Mittelfristplanung sowie die Dividendenpolitik des Konzerns. Die hierfür erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt. 31An unsere Aktionäre Bericht des Aufsichtsrats
